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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 310/2004 vom 14.04.2004

Beendigung der Wahlzeit bei der Europawahl

Der Bundeswahlleiter hat mitgeteilt, dass das Ende der Wahlzeit in Deutschland bei der Europawahl am 13.06.2004 gem. § 40 Abs. 1 EuWO um 18.00 Uhr ist. Die zugrunde liegende EU-Regelung ist nunmehr von allen EU-Mitgliedschaften ratifiziert worden und wird alsbald im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht (s. auch Mitteilung 140/2004).

Az.: I/2 024-80

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