Mitteilungen - Städtebau und Wohnungswesen
StGB NRW-Mitteilung 602/2000 vom 20.10.2000
Baupflege als öffentliche Aufgabe
Baupflege als öffentliche Aufgabe - Baukultur und Stadtplanung an der Schwelle zum 21. Jahrhundert ist das Thema des neuen Heftes Nr. 37 der Mitteilungen zur Baupflege, das in der Schriftenreihe des Westfälischen Amtes für Landes- und Baupflege erschienen ist.
Mit Bezug auf zwei vom Westfälischen Amt für Landes- und Baupflege in den Jahren 1998 und 1999 durchgeführten Fachtagungen befaßt sich das Heft 37 im Rückblick auf 60 Jahre praktizierte Baupflege in Westfalen-Lippe mit einer kritischen Bestandsaufnahme und mit einer aktuellen Positionsbestimmung der Baupflege als öffentliche Aufgabe an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Die verstärkt geführten Auseinandersetzungen in den Gemeindeparlamenten über die Notwendigkeit städtebaulich-gestalterischer Vorgaben im Rahmen der Bauleitplanung und deren stetiges Infragestellen mit Hinweis auf sogenannte Baufreiheit verdeutlichen für die zurückliegenden Jahre zunehmend Unsicherheit bezüglich der Festlegung eines Handlungsrahmens, der Fragen städtebaulicher Gestaltung, welche die Ansprüche der Menschen an ihre gebaute Umwelt betreffen, in angemessener Weise berücksichtigt. Die Fortentwicklung historisch gewachsener Strukturen und ortstypischer Gestaltmerkmale unter Bewahrung des siedlungs- und baukulturellen Erbes der Region bleibt als höchst aktuelle öffentliche Aufgabe im Bewußtsein der Generationen wachzuhalten und stetig zu erneuern.
Neben einer dokumentarischen Darstellung gesellschaftlicher Grundlagen und der Wirkungsweise der Baupflege im Spannungsfeld von Tradition und Fortschritt während der wechselvollen Geschichte des 20. Jahrhunderts befassen sich die Beiträge externer Autoren aus der städtebaulichen Praxis, der Wissenschaft und der kommunalen Verwaltung mit der Planbarkeit städtebaulicher Qualität, mit der Bedeutung der örtlichen und der regionalen Identität und mit dem Auftrag einer aktiven kommunalen Gestaltung im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts der Städte und Gemeinden.
Das Heft (42 Seiten, 21 x 29,7 cm, Farbdruck, DM 20,00, ISSN 1432 -6388) ist zu beziehen beim: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Amt für Landes- und Baupflege, 48133 Münster.
Az.: II/1 622-20








