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Mitteilungen - Datenverarbeitung und Internet

StGB NRW-Mitteilung 674/2002 vom 05.11.2002

Auch 0180er-Telefonnummer unberechenbar

Während verschiedene Telefonnummern, die mit der Vorwahl 019x beginnen schon seit langem dem Anbieter die Möglichkeit geben, die mit einem Anruf verbundenen Telefonkosten selbst zu bestimmen (vgl. IT-News StGR 10/2002), ist dies seit Wegfall der entsprechenden gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschriften nun auch für 018xer-Nummern möglich. Es existiert lediglich eine Empfehlung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die nicht bindend ist. Der Städte- und Gemeindebund NRW empfiehlt daher, Telefonanlagen so zu konfigurieren, dass neben 019xer- auch keine 018x-er-Nummer anwählbar sind. Dabei ist darauf zu achten, dass eine etwaige Sperre nicht durch die Verwendung einer weiteren Vorwahl, etwa eines anderen Netzproviders, umgangen werden kann.

Az.: IV/3 800-00

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