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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 222/2002 vom 05.05.2002

Altersteilzeit und kommunales Ehrenamt

Die Bundesanstalt für Arbeit hat auf Nachfrage der Hauptgeschäftsstelle des DStGB klargestellt, dass die Ausübung eines kommunalen Ehrenamtes keine Nebentätigkeit im Sinne von § 5 Abs. 3 Altersteilzeitgesetz darstellt und daher einer Altersteilzeit nicht im Wege steht. Konkret wurde dies für das Amt eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters in Rheinland-Pfalz bestätigt. Weder die zeitliche Inanspruchnahme des Arbeitnehmers durch dieses Ehrenamt noch die hierfür gewährte Aufwandsentschädigung habe sozialrechtliche Auswirkungen auf die Altersteilzeitarbeit.

Quelle: DStGB Aktuell, 1102 vom 15.03.2002

Az.: I/2 020-08-45

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