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Mitteilungen - Umwelt, Abfall und Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 357/2002 vom 05.06.2002

Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. April 2002 das Siebte Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beschlossen. Es wird demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und voraussichtlich zum 1. Juli 2002 in Kraft treten. Mit der endgültigen Verabschiedung der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes ist die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in das bundesdeutsche Recht abgeschlossen. Nunmehr müssen die Bundesländer ihre Landeswassergesetze fristgemäß bis Ende 2003 an die EU-Wasserrahmenrichtline und an das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes anpassen.

Az.: II/2 22-10 qu/g

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