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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 227/2002 vom 05.05.2002

Änderung der Bundeswahlordnung

Das Bundesministerium des Innern hat uns mit Schreiben vom 22. März 2002 folgende Änderungen der Bundeswahlordnung vom 12. Februar 2002 mit der Bitte um Berücksichtigung bei der Beschaffung der für die Bundestagswahl 2002 erforderlichen Vordrucke mitgeteilt:

"Betr.: Siebte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 620)

hier: Anlage 9 (zu § 26) - Wahlschein

Bei der Beschaffung der für die Bundestagswahl 2002 erforderlichen Vordrucke bitte ich dafür Sorge zu tragen, dass folgende Änderungen berücksichtigt werden:

  1. In Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1) Fußnote 5) Satz 3 ist das Wort "Automationsbeauftragen" durch das Wort "Automationsbeauftragten" zu ersetzen.
  2. In Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1) Nummer 4 ist das Wort "Wahischein" durch das Wort "Wahlschein" zu ersetzen.
  3. In Anlage 9 im grau unterlegten Hinweis "Achtung!" ist das Wort "Wahlumschlag" durch das Wort "Wahlbriefumschlag" zu ersetzen."

Az.: I/2 011-06-1

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