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Issue May 2012

Sport infrastructure

Konnexitätsprinzip muss beachtet werden

Städte- und Gemeindebund NRW fordert Kostenausgleich für Beihilfe-Regelung im Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz

StGB NRW-press release 18/2005
Düsseldorf, 19.04.2005

Die Art und Weise, wie Landtag und Landesregierung gleichgeschlechtliche Lebenspartner von Beamten und Beamtinnen in das System der Beihilfe eingliedern wollen, verstößt gegen das strikte Konnexitätsprinzip der NRW-Landesverfassung. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf anlässlich der morgigen Landtagsdebatte zum Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz hingewiesen: „Ein solches Verfahren dürfte nach der Änderung der Landesverfassung schlechterdings nicht mehr vorkommen“.

Konkret soll bei eingetragenen Lebenspartnerschaften den gleichgeschlechtlichen Partnern von Beamten und Beamtinnen des Landes und der Kommunen eine Beihilfe zu den Krankheitskosten gewährt werden. Eine solche erhalten bereits Ehepartner von Beamten oder Beamtinnen. Dadurch entstünden dem Dienstherrn - sprich: einer Stadt oder Gemeinde - erhebliche Mehrkosten. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht jedoch keinen Kostenausgleich für die betroffenen Kommunen vor. „Auch sind die kommunalen Spitzenverbände als Vertreter der Kommunen in dieser Frage nicht angehört worden“, rügte Schneider.

Ganz klar - so Schneider - würden mit dieser Erweiterung des Beihilfe-Systems den Kommunen neue Aufgaben übertragen, die zu einer wesentlichen Belastung der Kommunen führten. „Dabei ist es unerheblich, wie viele eingetragene Lebenspartnerschaften es unter Kommunalbeamten bereits gibt“, betonte Schneider. Schon ein einziger Beihilfefall könne - etwa bei einer Organ-Transplantation oder einer AIDS-Erkrankung - Kosten von mehreren Hunderttausend Euro pro Jahr verursachen, welche die Kommune allein zu tragen hätte. „Wir fordern die kompromisslose Anwendung von Landesrecht, vor allem bei Regeln mit Verfassungsrang“, sagte Schneider mit Blick auf das hierbei verletzte Prinzip der Konnexität.

V.i.S.d.P.: GM Dr. Bernd Jürgen Schneider, Press spokesperson Martin Lehrer M.A., Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -292, -211, E-Mail: presse@spam.kommunen-in-nrw.de, Internet: www.kommunen-in-nrw.de

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