Heftiger Protest aus dem kreisangehörigen Raum gegen Methode und Ergebnisse des ifo-Gutachtens zur Gemeindefinanzierung
StGB NRW-press release
3/1996
Düsseldorf,
10.01.1996
Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund unterstützt die Absicht der Landesregierung, entsprechend dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofs den kommunalen Finanzausgleich neu zu gestalten. Diesem Ziel wird allerdings das in Auftrag gegebene Gutachten des ifo-Forschungsinstituts in München nicht gerecht. Das Gutachten befaßt sich weniger mit einer sachgerechten Weiterentwicklung des Finanzausgleichs als vielmehr mit der Frage, wie der Finanzausgleich zugunsten der kreisfreien Städte verändert werden kann. Dies erklärte heute der Präsident des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Albert Leifert, MdL, in Düsseldorf. |
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1. Eingehende Prüfung des Gutachtens |
Eine grundlegende Reform des kommunalen Finanzausgleichs bedarf einer gründlichen und umfassenden Vorberatung. Die volle oder teilweise Umsetzung des Gutachtens im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1996 wird diesem Anspruch nicht gerecht. Eine Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs ist deshalb nach eingehender Diskussion mit dem GFG 1997 vorzunehmen. |
2. Umverteilung treibt kreisangehörige Städte und Gemeinden in den finanziellen Ruin |
Die von den Gutachtern empfohlene massive Umverteilung von Finanzmitteln - je nach vorgeschlagenem Modell in Höhe zwischen 200 und 300 Mio DM - vom kreisangehörigen Raum zugunsten der kreisfreien Städte löst die Finanzprobleme großer Städte nicht. Die empfohlene Umschichtung treibt jedoch die überwiegende Zahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den finanziellen Ruin. |
3. Ermittlung des Bedarfs |
Angesichts knapper Finanzmittel müssen die notwendigen Hilfen für die Städte und Gemeinden noch gezielter als bisher eingesetzt werden. Das Ausgabeverhalten der einzelnen Städte und Gemeinden darf für die Zukunft nicht mehr die Grundlage für die Ermittlung des Bedarfs sein. Der Finanzausgleich muß sich vom Ausgabeverhalten früherer Jahre lösen und zukünftig an den besonderen Belastungen anknüpfen. Ziel muß sein, solide Haushaltswirtschaft und eigene Anstrengungen zur Einnahmeverbesserung zu belohnen, nicht aber Ausgabefreudigkeit zu Lasten allgemeiner kommunaler Finanzmittel zu fördern. |
4. Gleiche Gewichtung aller Einwohner |
Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß jeder Einwohner in Nordrhein-Westfalen bei der Bedarfsermittlung gleichgewichtet wird. So hat eine Untersuchung von Dr. Martin Junkernheinrich Sonderbedarfe im kommunalen Finanzausgleich ergeben, daß Dahlem, die kleinste Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, und Köln als größte Stadt des Landes mit jeweils rd. 1.500,-- DM je Einwohner den gleichen Zuschußbedarf aufweisen. Tatsächlich erhält Dahlem über den Finanzausgleich jedoch nur rd. 1.168,-- DM je Einwohner, Köln dagegen rd. 1.800,-- DM je Einwohner. |
5. Arbeitslosen-/Soziallastenansatz |
Der vorgeschlagene Arbeitslosen-/Soziallastenansatz ist durch einen umfassenden Sozialhilfeansatz zu ersetzen, der alle Ursachen der Sozialhilfe erfaßt. Die Arbeitslosigkeit ist allein kein ausreichender Faktor für die Höhe der Sozialhilfeausgaben der einzelnen Städte und Gemeinden. Zerrüttete Familienverhältnisse, ein hoher Bestandteil an Aussiedlern und andere Gesichtspunkte sind ebenso ursächlich für die Höhe der Sozialhilfeausgaben. Nur auf der Grundlage der gesamten Sozialhilfeausgaben läßt sich der Finanzausgleich sachgerecht gestalten. |
6. Strukturansatz |
Der Strukturansatz, der als verkappter Zentrale-Orte-Ansatz ein Ausgleich für die zentralörtlichen der Städte und Gemeinden schaffen soll, ist in der von den Gutachtern gewählten Anlehnung an die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ungeeignet. Ein hoher Besatz an Arbeitsplätzen ist keineswegs gleichbedeutend mit den Versorgungsfunktionen einer Stadt oder Gemeinde für das Umland. Insoweit ist dieser Ansatz nicht in der Lage, den zentralörltichen Funktionen einer Gemeinde gerecht zu werden. Der Strukturansatz ist auch kein geeignetes Mittel, Anreiz zu geben, die eigenen Einnahmemöglichkeiten zu verbessern. Hier ist eine Absenkung des Ausgleichsatzes von zur Zeit 95.v.H. wesentlich besser geeignet. |
7. Gutachter lösen Steuererhöhungswelle im kreisangehörigen Raum au |
Bei der Ermittlung der Steuerkraft legen die Gutachter landesdurchschnittliche Steuerhebesätze zugrunde. Für die Gewerbesteuer sind dies 404 Punkte. Tatsächlich liegen die Hebesätze bei der Gewerbesteuer in Nordrhein-Westfalen zwischen 300 und 450 Punkten. Wenn in Zukunft bei der Gestaltung des Finanzausgleichs ein Hebesatz von 400 Punkten bei der Gewerbesteuer zugrunde gelegt wird, führt dies zu massiven Steuererhöhungen im kreisangehörigen Raum. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden gezwungen sein, Betriebe und Unternehmen durch Steuererhöhungen zusätzlich in Höhe von 200 Mio DM zu belasten. Diese Mittel sollen dann den kreisfreien Städten zufließen |
8. Breiter Konsens bei Neugestaltung des Finanzausgleichs notwendig |
Eine grundlegende Neustrukturierung des kommunalen Finanzausgleichs ist nur auf der Basis einer weitgehenden Verständigung zwischen kreisfreien Städten auf der einen sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden und Kreisen auf der anderen Seite möglich. Ist bei einer Neukonzeption kein weitgehender Konsens bei der Festlegung neuer Verteilungskriterien für die Schlüsselzuweisungen zu erzielen, tritt der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund für die Bildung getrennter Schlüsselmassen zwischen den kreisfreien Städten auf der einen Seite sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf der anderen Seite ein. Während noch vor rd. 10 Jahren der kreisangehörige Raum an der gemeinsamen Schlüsselmasse angesichts der höheren Einwohnerzahlen mit rd. 60 % beteiligt war, hat sich dieses Verhältnis heute umgekehrt. Obwohl die Bevölkerungszahl in den Kreisen wesentlich größer ist als in den kreisfreien Städten, erhalten die kreisfreien Städte heute rd. 60 % von der gemeinsamen Schlüsselmasse. Jetzt soll dieses Verhältnis noch weiter zugunsten der kreisfreien Städte verändert werden. Damit muß nun endgültig Schluß sein, betonte Leifert. |
V.i.S.d.P.: GM Dr. Bernd Jürgen Schneider, Press spokesperson Martin Lehrer M.A., Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -292, -211, E-Mail: presse@spam.kommunen-in-nrw.de, Internet: www.kommunen-in-nrw.de










