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Mitteilungen - Städtebau und Wohnungswesen

StGB NRW-Mitteilung 759/2000 vom 20.12.2000

Wohnungsbauprogramm 2001

Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW hat die Eckwerte des Wohnungsbauprogramms 2001 vorgestellt (Stand 05.12.2000):

Programmvolumen

- Programmangebot für insgesamt 15.000 Wohnungseinheiten (davon 56 % für Eigentumsmaßnahmen) bei einem Programmvolumen von insgesamt 1.660 Mio. DM.

- Inhaltliche Straffung und Zusammenfassung der Förderangebote gegenüber den Programmen der Vorjahre.

Mietwohnungsbau

- Förderangebote zur Finanzierung von Mietwohnungen im 1. Förderwerg für Berechtigte des § 25 II. WoBauG und (neu) im 3. Förderweg (vereinbarte Förderung) für Haushalte oberhalb der Einkommensgrenze.

- Wegfall der Förderung im 2. Förderweg mit Bau- und Aufwendungsdarlehen als Reaktion auf geänderte Nachfragesituationen und im Interesse der Begrenzung von förderungsbedingten Mietenentwicklungen.

- Die Gewichtung der Förderwege untereinander ist nach wie vor wegen der beibehaltenen Zielgruppenorientierung zugunsten des I. Förderweges

88 % für den 1. Förderweg,

12 % für den 3. Förderweg.

- Für den zukunftsweisenden und experimentellen Wohnungsbau werden außerhalb der Schlüsselkontingentierungen zusätzliche Förderkontingente bereitgehalten. Damit stehen Fördermittel für die Investoren zur Verfügung, die sich den permanent verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, neuen Technologien und Erkenntnissen im Bau- und Wohnungssektor mit besonderen Baumaßnahmen stellen. Hierzu gehören nicht nur Mietwohnungsobjekte, sondern ebenfalls qualitätvolle Eigenheimsiedlungen in den Siedlungskernen, die der Abwanderung der Wohnbevölkerung ins Umland entgegenwirken.

- Außer der Förderung von Mietwohnungen im 2. Förderweg bleibt die gesamte Förderpalette (Förderung von Mietwohnungen mit verkürzter Bindungsdauer im Rahmen des 1. Förderweges, die Kombinationsförderung, die Einkommensabhängige Förderung sowie die Förderung von Eigentumsmaßnahmen im Bürgschaftsmodell) bestehen.

- Die Programmansätze für die Förderung von Ausbau und Erweiterung (1.075 WE) sowie für Wohnheimplätze für Menschen mit Behinderungen (650 WE) bleiben auf dem Niveau des Vorjahres.

- Die Förderangebote für die Programmteile Mieteinfamilienhäuser für kinderreiche Familien, für die Kombinationsförderung und die Einkommenabhängige Förderung werden entsprechend der Nachfragesituation zur Verfügung gestellt.

- Die Mittel für die besonderen Programmteile können - wie schon im Vorjahr - ohne ausschließende Meldetermine laufend im Programmjahr angefordert werden.

- Einführung eines Modellversuches der Budgetierung der Landesmittel der Wohnungsbauförderung (100 Mio. DM) mit der Region Bonn/Rhein-Sieg (Ziele: Verfahrenserleichterung, Stärkung der kommunalen Verantwortung, höhere Fördereffizienz und Treffsicherheit bei der Lösung kommunaler Wohnungsprobleme).

Eigentumsmaßnahmen

- Wie schon im Vorjahr soll die Freigabe des Eigentumsprogramms bis zum 30.11.2001 schon mit der Bekanntgabe des Programmerlasses erfolgen, um zeitnahe Bewilligungen zu ermöglichen.

- Der Bewilligungsrahmen ist so bemessen, daß alle noch vorliegenden und im Jahre 2001 erfahrungsgemäß eingehenden Förderanträge für Eigentumsmaßnahmen bedient werden können.

Bewilligungsschlußtermin

Der Bewilligungsschlußtermin im Jahre 2001 muß der 30.11.2001 sein. Wegen der notwendigen Umstellungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung des EURO ist eine Verlängerung des Bewilligungsschlußtermins - auch in Einzelfällen - ausgeschlossen.

Az.: II/1 652-20

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