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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 682/2008 vom 05.11.2008

Sportwetten-Monopol in Baden-Württemberg rechtens

Mit unanfechtbarem Beschluss vom 16.10.2008 (Az.: 6 S 1288/08) hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg das staatliche Glücksspiel-Monopol für rechtens erklärt. Es verstoße weder gegen EU-, noch gegen innerstaatliches Recht. Das Land habe die Werbemaßnahmen deutlich zurück genommen, der entsprechende "Erfolg" lasse sich an den rückläufigen Umsatzzahlen erkennen. Der Beschluss steht für die Mitglieder des Städte- und Gemeindebundes NRW in dessen Intranet unter Fachinformationen & Service - Fachgebiete - Recht und Verfassung - Ordnungsrecht zum Download zur Verfügung.

Az.: I/2 101-23

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