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Mitteilungen - Jugend, Soziales und Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 739/2007 vom 13.11.2007

Internationale Verständigung durch Jugendaustausch

Das Auswärtige Amt hat für das Haushaltsjahr 2008 wieder finanzielle Mittel zur Förderung von auswärtigen kulturellen Vorhaben und der internationalen Verständigung durch Jugendaustausch im kommunalen Bereich in Aussicht gestellt. Die Verwaltung der Mittel ist an die deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) übertragen worden. Die Richtlinien sowie die Antragsformulare für 2008 werden in Kürze auch auf der Homepage des Rates der Gemeinden und Regionen Europas unter www.rgre.de (Serviceleistungen/Förderbrief, Programm-Infos) zum downloaden bereit stehen.

Anträge auf Förderung des Jugendaustausches im kommunalen Bereich können bis Ende Juni für das jeweilige Jahr, in dem die Maßnahme stattfindet, eingereicht werden. Soll die Maßnahme bereits vor dem Stichtag durchgeführt werden, so ist der Antrag unmittelbar nach der Planung einzureichen. Eine Förderung kommt nur für die in den Richtlinien vom August 2002 beschriebenen Fälle in Frage. Insbesondere ist zu beachten, dass Begegnungen, die aus anderen Bundesmitteln gefördert werden, keine zusätzliche Förderung durch das Auswärtige Amt erfahren können.

Az.: III 727

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