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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 739/2006 vom 03.11.2006

Digitale Wahlstifte in Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg wird zukünftig digitale Wahlstifte bei Bezirksversammlungs- und Bürgerschaftswahlen einsetzen. Bei den Stiften handelt es sich zigarrengroße Kugelschreiber, die eine kleine Kamera enthalten. Diese - in Verbindung mit dem speziell gerasterten Papierstimmzettel - kann erkennen, an welcher Stelle der Wähler sein Kreuz gemacht hat. Das Ergebnis wird auf dem Stift abgespeichert und bei Abgabe des Stimmzettels ausgelesen. Die Stimmzettel werden nach Wahlschluss stichprobenartig zur Prüfung der elektronischen Wahlergebnisse gezählt. Durch die Einführung des Kumulierens und Panaschierens und der damit verbundenen länger dauernden Stimmauszählung von Papierstimmzetteln sollen so u.a. die Ergebnisse schneller vorliegen.

Az.: I/2 024-00-2

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