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Mitteilungen - Recht und Verfassung

StGB NRW-Mitteilung 723/2000 vom 20.12.2000

Aufwandsentschädigung für Ehrenamtlich Tätige

Noch kein Beratungsfortschritt ist erkennbar hinsichtlich der dem Bundestag (Drucksache 14/3778) und dem Bundesrat (Drucksache 316/00) vorliegenden Gesetzentwürfe zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit, mit denen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bis zur Höhe von 630 DM von der Sozialversicherungspflicht befreit werden sollen.

Der federführende Ausschuss für Arbeit- und Sozialordnung des Bundesrates hat empfohlen, den Gesetzesantrag Bayerns nicht einzubringen. Im Ausschuss für Frauen und Jugend wurde die Beratung vertagt, bis ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt. Im Bundestag wurde der Gesetzentwurf am 12. Oktober in erster Lesung behandelt. Eine Beratung im auch hier federführenden Ausschuss für Arbeit- und Sozialordnung ist noch nicht absehbar. In der Plenardebatte haben die Mehrheitsfraktionen deutlich gemacht, dass sie den Gesetzentwurf nicht unterstützen werden. Im Bundeskanzleramt würden Lösungen erarbeitet. Es würden Dialoge mit den Verbänden geführt. Die Enquète-Kommission "Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements" arbeite an einer umfassenden und fundierten Lösung.

Das Kanzleramt ist bisher nicht an den Deutschen Städte- und Gemeindebund herangetreten. Der Abschlussbericht der Enquète-Kommission wird im Frühjahr 2002 erwartet.

Quelle: DStGB Aktuell

Az.: I/2 023-08-4

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