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Mitteilungen - Umwelt, Abfall und Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 765/2000 vom 20.12.2000

Anspruch auf Billigkeitsentscheidung im Beitragsrecht

Die Geschäftsstelle weist aus gegebenen Anlaß darauf hin, daß durch das OVG NRW bereits mehrmals die Frage entschieden worden ist, wann ein Anspruch auf Erlaß der Kanalanschluß-Beitragsforderung im Wege der Billigkeitsentscheidung gem. § 163 Abs. 1 Abgabenordnung i.V.m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b KAG NRW bestehen kann. Dies ist nach dem OVG NRW (zuletzt: Urteil v. 29. September 1995 - 15 A 1009/92 ) unter anderem dann der Fall, wenn der zu einem Kanalanschluß herangezogene Beitragspflichtige als Grundstückseigentümer bzw. der Voreigentümer des beitragspflichtigen Grundstücks Leistungen auf die die Beitragspflicht begründende Abwasseranlage erbracht und der Gemeinde dadurch nachhaltig eigene Aufwendungen erspart hat (vgl. hierzu auch OVG NRW, Urt. v. 22.02.1990 - 2 A 302/87 - sowie OVG NRW, Beschluß vom 07.081989 - 2 A 2528/88 -; OVG NRW, Beschluß v. 16.09.1987 - 2 B 1506/87).

Az.: II/2 24-22

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