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Mitteilungen - Datenverarbeitung und Internet

StGB NRW-Mitteilung 321/2002 vom 05.06.2002

Änderung des Verwaltungsverfahrensrechts

Als Drucksache 343/02 liegt dem Bundesrat zur Stellungnahme der Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vor. Die Stellungnahme des Bundesrates sollte nach Art. 76 Abs. 2 Satz 4 GG bis zum 31.05.02 erfolgen.

Von zentraler Bedeutung ist die Erweiterung des Verwaltungsverfahrensgesetzes um § 3a "Elektronische Kommunikation". Dieser sieht im Entwurf vor, dass eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden kann. In einem solchen Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.

Desweiteren sollen durch das Gesetz das Sozialgesetzbuch X, die Abgabenordnung und weitere Fachgesetze so geändert werden, dass auch nach deren Formvorschriften eine elektronische Kommunikation rechtsverbindlich auf der Basis qualifizierter elektronischer Signaturen möglich ist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung entspricht weitestgehend dem sog. Düsseldorfer Entwurf (Bund/Länder- Musterentwurf) vom 06.12.2001.

Az.: IV/3 830-05

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